Stand 21. Dezember 2022 / PDF zum drucken
1 . Ausgangslage
1.1 Ziel
Das Konzept zeigt auf, wie die organisierenden Cliquen das Offizielle Basler Bryysdrummle und -pfyffe im Rahmen der geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen, ausführen.
Dieses Konzept gilt bis auf Weiteres und berücksichtigt die übergeordneten Grundsätze des Bundes und der Stadt Basel zum Zeitpunkt des Anlasses.
1.2 Grundlagen
Das Schutzkonzept fürs Offizielle 2022 basiert auf folgenden Dokumenten:
- Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage)
- Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung zusätzliche Massnahmen)
- Schutzkonzept Theater-, Konzert- und Veranstaltungsbetriebe
1.3 Grundsätzliches
Beim Offiziellen hat der Schutz der Gesundheit aller Beteiligten oberste Priorität. Folgende Grundsätze haben für die Dauer vom Event Gültigkeit:
- Es gelten während der Dauer vom Offiziellen die vom 26. – 29.01.2022 geltenden Vorgaben vom BAG und Gesundheitsdepartment Basel Stadt.
- Das Schutzkonzept gilt in sämtlichen Lokalitäten im Zusammenhang mit dem Offiziellen (siehe 1.4.2).
- Grundsätzlich gelten für alle Beteiligten die Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (regelmässiges Händewaschen, bei Symptomen zu Hause bleiben, …..).
- Das OK behält sich, vor offizielle Vorgaben je nach Situation zu verschärfen.
- Es stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Hinweisplakate des BAG werden sichtbar an den Eingängen aufgehängt.
1.4 Rahmenbedingungen
1.4.1 Personen
- Teilnehmer/innen
- Jury
- Helfer/innen (OK, Personal vor Ort, Lieferanten, …..)
- Zuschauer/innen
1.4.2 Lokalitäten
- Volkshaus (inkl. Einspiellokale)
- Wettsteinsaal (inkl. Einspiellokale)
- Kartäusersaal (inkl. Einspiellokale)
2. Zutritt zu den Lokalitäten
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Personen (Zuschauer/innen, Teilnehmer/innen, Helfer……).
2.1 Personenkapazität
Maximale Personen pro Saal (Zuschauerzahl + Teilnehmer):
- Wettsteinsaal und Kartäusersaal: max. 100
- Unionssaal: max. 180
- Festsaal Volkshaus: max. 1 000
2.2. Teilnehmer, Zuschauer, Helfer…
In sämtlichen Lokalen vom Offizielle 2022 (siehe 1.4.2) gilt für alle Personen Zertifikats- und Maskentragpflicht (2G, Geimpft und/oder Genesen).
2.3. Zusatz Kategorie Pfeifer
Sämtliche Pfeifer/innen müssen über ein 2G+-Zertifikat verfügen, das heisst ein negatives Testresultat. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
3. Abstände auf der Bühne
Für die Teilnehmer gelten die folgenden Mindestabstände auf der Bühne
3.1 Gruppen Pfeifer
Abstand zwischen den Gruppenmitgliedern beträgt 1.5 m.
3.2 Gruppen Tambouren
- Abstand zwischen den Gruppenmitgliedern beträgt 1.5 m.
- Wenn die Teilnehmer eine Maske tragen, entfällt der Abstand von 1.5m
3.3. Gemischte Gruppen
- Abstand zwischen den beiden Instrumentengruppen beträgt 1.5 m
- Abstand zwischen Gruppenmitgliedern (siehe 3.1 und 3.2)
3.4. SoloDuo
- Abstand zwischen Tambour und Pfeifer beträgt 2 m
4. Organisatorisches
4.1. Zertifikatskontrolle
- Die Zertifikatskontrolle wird entweder zentral oder vor Zutritt zu den Sälen (siehe 3.2) organisiert und findet an jedem Tag des Events statt.
- Es werden täglich Einlassbänder verteilt (unterschiedliche Farben pro Tag).
- Die Kontrolle der Zertifikate wird mit der App «Covid Check» durchgeführt.
- Es muss zusätzlich kontrolliert werden, ob das Zertifikat aufgrund einer vollständigen Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung, die nicht länger als vier Monate zurückliegt gültig ist.
- Zusätzlich ist die Identität der Person mittels eines amtlichen Ausweises zu überprüfen.
4.2. Zutrittskontrolle
- Vor dem Betreten von Lokalitäten werden sämtliche Personen und deren Einlassbänder kontrolliert.
- Ohne gültiges Einlassband wird der Zutritt zu den Lokalitäten nicht gestattet.
5. Verantwortung
Die Verantwortung für die Umsetzung dieses Konzeptes liegt beim OK des Offiziellen 2022 und in Vertretung bei den jeweiligen Saalverantwortlichen und Helfern vor Ort.
Der Covid-19 Beauftragte für das Offizielle ist:
Das OK Offiziells zählt hierbei auf die Solidarität der ganzen Fasnachtsfamilie!